Vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Seit der Banken- und Finanzkrise investieren insbesondere sicherheitsorientierte Anleger in Immobilien. Doch was tun, wenn der Preis für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung inzwischen so hoch ist, dass man sich einen Kauf nicht leisten kann oder will?

Anstatt alles in ein einziges Objekt zu stecken, kann jeder Mitbesitzer von vielen Immobilien werden, indem er Anteile an einem Offenen Immobilienfonds erwirbt. Mit dem Geld der Anleger kauft die Fondsgesellschaft beispielsweise Bürohäuser oder Einkaufszentren in guten Lagen. Dabei legen die Fondsexperten großen Wert auf langjährige Mietverträge mit verlässlichen Mietern. Das Ziel: stabile Einnahmen, um den Anlegern einmal im Jahr Erträge ausschütten zu können.

Es gibt zwei Wege, Mitbesitzer von Immobilien zu werden. Entweder kaufe ich mich mit einer Einmaleinlage in einen Fonds ein oder ich wähle einen Fonds-Sparplan. Los geht’s bereits ab 25 Euro monatlich. Um dauerhaft gute Erträge zu erwirtschaften, müssen die Fondsgesellschaften in die Lage versetzt werden, langfristig planen zu können. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber für erworbene Anteile an Offenen Immobilienfonds eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten vor. Ein Verkauf von Anteilen muss zwölf Monate im Voraus ankündigt werden.

Offene Immobilienfonds streuen ihre Risiken, indem sie in eine Vielzahl von Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung und in verschiedenen Regionen investieren. Ob schwerpunktmäßig in Deutschland, Europa oder weltweit – das bestimmen die Anleger bei der Fondsauswahl. Die Risiken einer solchen Investition: Wertschwankungen an den Immobilienmärkten oder Wechselkursschwankungen bei Fonds mit Objekten außerhalb des Euro-Raums, auch wenn diese weitgehend abgesichert werden. Ein Teil des Fondsvermögens, die sogenannten liquiden Mittel, wird in festverzinslichen Anlagen geparkt. Und die unterliegen natürlich marktbedingten Schwankungen.

(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

23.4.2014

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