Sparkasse bietet bundesweit einmaliges Rentendarlehen

Kundenberater Stefan Karrasch erhält regelmäßig Anrufe aus ganz Deutschland zum bundesweit einmaligen Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein. Seine Telefonnummer lautet: 02841  / 206-2525.

Kundenberater Stefan Karrasch erhält regelmäßig Anrufe aus ganz Deutschland zum bundesweit einmaligen Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein. Seine Telefonnummer lautet: 02841 / 206-2525.

NIEDERRHEIN. Bundesweit einmalig ist nach wie vor das Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein, das bestätigte unlängst die Stiftung Warentest. „Unser Rentendarlehen funktioniert wie eine umgekehrte Hypothek“, sagt Giovanni Malaponti, der Vorstandsvorsitzende des größten Kreditinstitutes im Kreis Wesel. Menschen, die im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung leben, können in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben und ihre monatliche Rente aufstocken. Giovanni Malaponti: „Das Rentendarlehen bietet die Möglichkeit, im dritten Lebensabschnitt eine neue finanzielle Freiheit zu erlangen.“

Die Sparkasse bietet das Rentendarlehen bereits seit mehr als zwölf Jahren an, die Nachfrage sei ungebrochen, sagt Kundenberater Stefan Karrasch. Kein Wunder: In Deutschland soll es bei den über 70-Jährigen mehr als 1,2 Millionen Haushalte geben, die ihr Eigenheim selbst nutzen, aber monatlich nur über Einkünfte von weniger als 1000 Euro pro Hausmitglied verfügen, sagt ein Wirtschaftswissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Die Kunden erhalten das Darlehen auf ihre unbelastete oder weitgehend hypothekenfreie Immobile. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Der Zins wird auf fünf, zehn oder fünfzehn Jahre festgeschrieben und ist, wie bei Baufinanzierungen üblich, vergleichsweise niedrig. Das Monatsbudget der Kunden wird nicht belastet, da die Zinsen in die Erstattung aus dem Darlehen eingerechnet werden.

„Die für unsere Kunden wichtigste Frage ist, was nach Ablauf der Zinsbindung passiert. Sie wollen wissen, ob sie dann verkaufen müssen“, so Stefan Karrasch. Dies sei aber nicht unbedingt der Fall. Denn in der Regel ist die Beleihung (maximal 50 Prozent) so berechnet, dass noch Luft für eine weitere Zinsbindungsphase und damit für eine monatliche Zusatzrente bleibt. Nach Ablauf der vereinbarten Frist entscheiden die Eigentümer oder deren Erben, ob die Hypothek durch einen Verkauf oder durch eine dann wieder einsetzende Baufinanzierung getilgt werden soll.

„In den bisherigen Kundengesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass es den Kindern wichtiger ist, dass ihre Eltern im Alter ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung haben, als dass sie irgendwann eine unbelastete Immobilie erben“, sagt Stefan Karrasch.

14. September 2021

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