Eine neue EU-Richtlinie regelt das Online-Banking neu

Wer das Online-Banking nutzt, wird nun öfter nach Service-TANs gefragt.

Wer das Online-Banking nutzt, wird nun öfter nach Service-TANs gefragt.

NIEDERRHEIN. Seit Mitte September gelten im Online-Banking neue Regeln. „Die neue EU-Richtlinie mit der Bezeichnung PSD2 sorgt für mehr Sicherheit, Komfort und Transparenz“, sagt Giovanni Malaponti, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse am Niederrhein. Alle 90 Tage fragt das Online-Banking nun nach einer TAN, um sicherzugehen, dass Unbefugte sich keinen Zugang zu fremden Konten verschaffen können. Alle dazu notwendigen Service-TANs sowie SMS bleiben kostenfrei. Für Überweisungen auf eigene Konten sowie bei einem Betrag unter 30 Euro benötigt man keine TAN mehr.

Konten bei anderen Kreditinstituten können über eine White-List für die TAN-lose Überweisung unter 30 Euro freigeschaltet werden. Für eine Abfrage von Umsätzen, die älter als 90 Tage sind, fragt das System ebenfalls nach einer Service-TAN. Neu ist eine stets aktuelle Übersicht darüber, wie dazu befugte Anbieter für Zahlungs¬dienste auf Konten zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Auf eines weist Giovanni Malaponti besonders hin: „Man sollte Apps und Software immer auf dem aktuellsten Stand halten und regelmäßig Updates machen.“

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18. September 2019

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