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Anlagemarkt

 

Harald  Schönherr  Artikelbild

Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

NIEDERRHEIN. Bitcoin, Litecoin oder Ripple. Die neuartigen Zahlungsmittel werden als digitale, virtuelle oder Krypto-Währungen bezeichnet. Dabei handelt sich jedoch nicht um gesetzliche Zahlungsmittel, sondern um künstliche Gebilde.

Aktuell erfreuen sich diese Gebilde einer großen Aufmerksamkeit und insbesondere die Spekulanten scheinen Krypto-Währungen für sich entdeckt zu haben. Tagesschwankungen von 20 bis 40 Prozent herauf und wieder herunter sind keine Seltenheit.

 

 

Bislang geht man unterschiedlich mit diesen Konstrukten um. In den USA hat man sogenannte Futures auf Bitcoins eingeführt. Das erweitert die Zockerei ungemein. In China dagegen wurde die künstliche Währung bereits extrem eingeschränkt, Russland und Israel erwägen ähnliche Maßnahmen. In einigen Staaten wurden bereits Verbote ausgesprochen.

Und hier? Die Europäische Zentralbank äußerte ihre Besorgnis und man denkt in der Euro-Zone über eine härtere Gangart im Umgang mit Bitcoin und anderen Digitalwährungen nach. Bis hin zu einem Verbot reichen die Überlegungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aufgrund extremer Kursausschläge vor den Gefahren der künstlichen Währungen. Elisabeth Roegele, Chefin der Wertpapieraufsicht der BaFin, sagt: „Es tummeln sich auch Spekulanten und windige Geschäftemacher am Markt.“ Im Zweifelsfall drohe Anlegern ein Totalverlust.

Auch wenn ein Verbot von Bitcoin & Co. weltweit nicht zum Tragen käme, wird es voraussichtlich eine deutlich stärkere Regulierung geben. Und die macht in diesem Fall wirklich Sinn.

 

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3.1.2018

 

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