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Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

NIEDERRHEIN. Riestern lohnt sich insbesondere für Sparer, die zulagenberechtigt sind. Alle Rentenversicherungspflichtige haben einen Anspruch auf eine solche Förderung. Und die ist nicht unerheblich: 154 Euro pro Jahr gibt es für den Riester-Sparer. Dazu werden für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde, 185 Euro gezahlt – für Kinder ab Geburtsjahrgang 2008 sogar 300 Euro. Einen Bonus von 200 Euro bekommen Berufsstarter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aber aufgepasst: Die vollständige Riester-Zulage erhält nur, wer mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Abzüglich der individuellen Zulagen dürfen das maximal 2.100 Euro sein. Jedem, der weniger als 60 Euro einzahlt, werden die Zulagen gekürzt. Aus diesem Grund sollten Riester-Sparer die Höhe ihrer Beiträge prüfen und bei Bedarf bis zum Ende des Jahres eine Einmalzahlung nachschießen. Wer zukünftig gar nicht erst in eine solche Lage kommen will, sollte einfach die monatliche Rate etwas erhöhen.

Noch ein Tipp: Ein sogenannter Dauer-Zulagenantrag erspart viel Arbeit. Dabei wird jedes Jahr automatisch ein Antrag auf Zulagen gestellt. Die Höhe der Einzahlungen passt sich aber nicht automatisch an, dafür ist jeder Sparer selbst verantwortlich. Auch Beamte haben Anspruch auf Riester-Förderung. Sie erhalten die Zulagen jedoch nur dann, wenn sie ihrem Dienstherrn die Datenübermittlung der Besoldungsstelle erlauben. Diese und andere Formalien, aber auch Berechnungsbeispiele besprechen Sie am besten mit ihrem Sparkassenberater.

Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

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30.9.2015

 

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