VOM ANLAGEMARKT

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Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

NIEDERRHEIN. Tafelpapiere sind Wertpapiere, die als gedruckte Urkunde im Besitz ihrer Anleger sind. Um Ausschüttungen, Zins- oder Dividendenzahlungen zu erhalten, muss der Inhaber die jeweils gültigen Kupons, die der Urkunde beigefügt sind, an der Tafel – so nannte man früher den Bankschalter – vorlegen. Dort bekommt er in bar seine Erträge ausgezahlt. Solche Geschäfte mit effektiven Stücken erfreuten sich lange Zeit großer Beliebtheit.

Auch heute könnte es noch Anleger geben, die solche Papiere in ihrem Besitz haben. Diese könnten von einem neuen Gesetzentwurf betroffen sein, denn die Finanzminister der Eurozone möchten alle denkbaren Steuerschlupflöcher vollends schließen: So ist vorgesehen, dass Wertpapiere, die sich zum 31. Dezember 2016 nicht in einem Depot befinden, für kraftlos erklärt werden. Falls das Gesetz verabschiedet wird, sollten Inhaber von Tafelpapieren mit einem Steuerberater oder Steueranwalt sprechen, was zu tun ist.

Unbesorgt zurücklehnen können sich Besitzer von historischen Wertpapieren. Das Sammeln von aufwendig gestalteten Aktien und der Handel mit antiken Stücken fallen nicht unter das oben beschriebene Gesetz.

Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

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25.11.2015

 

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