Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. In diesen Wochen werden Anleger in offenen Immobilienfonds Post von der Fondsgesellschaft erhalten. Zum 1. Januar 2013 sind die Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, neue gesetzliche Bestimmungen umzusetzen, die grundsätzlich dem Schutz der Anleger dienen. In manchen Fällen kann das aber dazu führen, dass Fondsinhaber in der Verfügungsmöglichkeit eingeschränkt werden.

Die Beschränkungen ergeben sich aus zwei Richtlinien: Die Einführung der 24-monatigen Ersthaltefrist, also eine Mindesthaltedauer für Neuanleger, die ab dem 1. Januar 2013 investieren. Zudem eine gesetzliche Rückgabefrist für Neu- als auch für Bestandsanleger, die eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vorschreibt. Beides soll Mittelabflüssen durch Großanleger vorgebeugen, was in der Vergangenheit bei einzelnen Fonds zur Aussetzung der Anteilscheinrücknahme oder gar deren Schließung führte.

Doch erfreulicherweise hat der Gesetzgeber dafür Freibeträge vorgesehen. Prinzipiell gilt: Ab 2013 steht jedem Anleger pro offenem Immobilienfonds ein Freibetrag in Höhe von 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr zu. Das heißt, es kann jährlich über eine Summe von bis zu 60.000 Euro auch während der Ersthaltefrist bzw. der gesetzlichen Rückgabefrist frei verfügt werden. Haben Sie beispielsweise in drei verschiedene Offene Immobilienfonds investiert, verdreifacht sich der gesamte Freibetrag.

Bei Eheleuten ist die Verfügungsmöglichkeit übrigens noch höher. Welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre Fondsbestände haben und wie variabel Sie die Freibeträge nutzen können, darüber informieren Sie unsere Anlageberater gerne persönlich.

(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

28.11.2012

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