Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Zum Jahreswechsel treten so manche Änderungen in Kraft, beispielsweise fällt die Lohnsteuerkarte weg. Zukünftig ist für Änderung der Steuerklassen, der Religionszugehörigkeit oder des Namens nicht mehr die Gemeinde, sondern direkt das Finanzamt zuständig. Auch im Verkehrsrecht gibt es eine Aufsehen erregende Änderung: Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Das mag für den ein oder anderen ärgerlich sein, ist aber demnächst rechtmäßig.

Gleichfalls rechtmäßig ist eine Erhöhung der Förderung im Bereich der Altersvorsorge. Bedauerlicherweise wird diese Änderung nicht von allen Förderberechtigten in Anspruch genommen werden. Beispielsweise können Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, mittels einer Rürup- oder Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2011 sind 72 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Rürup-Sparer können also im kommenden Jahr bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen - Verheiratete genießen den doppelten Betrag.

Angenommen, ein freiberuflich tätiges Ehepaar zahlt in 2011 insgesamt 24.000 Euro in Rürup-Verträge ein, dann kann es demnach 17.280 Euro beim Finanzamt geltend machen. Bei einem möglichen Steuersatz von 40 Prozent erzielt das Paar einen Nachlass von 6.912 Euro. Darüber hinaus entstehen Vorteile beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer.

Ein Blick in die Zukunft macht die Rürup-Rente noch lohnender. Der absetzbare Beitragsanteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent des Höchstbetrages von 20.000 Euro je Renten-Sparer an. Und weil Rürup-Sparverträge von den Einzahlbeträgen meist sehr flexibel sind, kann der Einzahlungsbetrag problemlos angepasst werden, falls es einmal ein Jahr etwas schlechter läuft.

( Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. )

15.12.2010

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