Holger Queller berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Dieses Sprichwort beherzigen die deutschen Privatanleger seit der Finanz- und Börsenkrise mehr denn je. Das Thema Sicherheit hat für sie einen zentralen Stellenwert. Oftmals wird eine Geldanlage bereits als riskant beurteilt, wenn grundsätzlich ein Verlust möglich ist. Aktienrisiken will partout keiner mehr eingehen. Viele Menschen parken große Teile ihres Kapitals fernab von Wertschwankungen auf niedrig verzinsten Tagesgeldkonten. - Ist das aber sinnvoll?

Allmähliche Erholung

Glaubt man der Einschätzung von EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark, so wird das Tempo der wirtschaftlichen Erholung innerhalb der Eurozone in den kommenden Monaten nicht aufrechterhalten werden können. Dabei dürfte es sich dann aber nicht um Anzeichen eines erneuten Abschwungs handeln, sondern eher um die Merkmale einer allmählichen, holprigen Erholung, so Stark. Zu dieser Einschätzung passt, dass EZB-Präsident Jean-Claude Trichet den Anlegern wenig Hoffnung auf ein Ende der aktuellen Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank macht.

Zuwachs-Sparvariante

Als eine mögliche Anlagealternative bietet die Sparkasse am Niederrhein aktuell ab einer Einmalanlagesumme von mindestens 5.000 Euro eine Zuwachsspar-Variante mit einer Laufzeit von fünf Jahren an. Nach einer Kündigungssperrfrist von 36 Monaten besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist, ein vorzeitiges Vertragsende herbeizuführen und hierdurch flexibel auf eine sich eventuell ändernde Zinssituation zu reagieren.

Die Zinssätze staffeln sich wie folgt: Im 1. Jahr gibt es 1,50 Prozent, im 2. Jahr 2,25 Prozent, im 3. Jahr 2,50 Prozent, im 4. Jahr 2,50 Prozent und im 5. Jahr gar 4 Prozent jährlich. Die Durchschnittsverzinsung beträgt demnach 2,55 Prozent. Bei dieser Anlageform entstehen dem Kunden keine Kosten. Teilverfügungen und Zuzahlungen sind nicht möglich und führen zur Auflösung des Vertrages mit rückwirkender Zinssatzänderung auf den Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Werden die Kündigungssperrfrist und die Kündigungsfrist nicht eingehalten, werden Vorschusszinsen berechnet. Sprechen Sie mit Ihrem Anlageberater.

(Autor Holger Queller ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

26.1.2010

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