Frank Waschipki berichtet vom Anlagemarkt
NIEDERRHEIN. Leserinnen und Leser erfahren einmal wöchentlich an dieser Stelle, wie sie ihr Geld möglichst lukrativ anlegen können. Vorgestellt werden üblicherweise Investitionsmöglichkeiten in weltweit tätige Unternehmen oder Fonds. Übersehen werden dabei häufig Anlageformen in heimische, im besten Sinne bodenständige Werte. Investieren Sie Ihr Geld doch einfach ins eigene Zuhause. Sie werden überrascht sein, wie lukrativ ein solches Investment sein kann.
Nach Jahren ohne Fördergelder können sich Häuslebauer seit 2008 über eine hochinteressante Förderung für selbst genutzte Immobilien freuen. Die sogenannte Eigenheimrente - im Volksmund Wohn-Riester genannt - ist Folge eines Gesetzes, das am 1. August 2008 in Kraft trat und teilweise auf den 1. Januar 2008 zurück wirkt. Mit Wohn-Riester kann die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge einbezogen werden. Wer jetzt spöttisch lächelnd abwinken will, sollte bedenken: Auch wenn die Fördergelder später einmal versteuert werden müssen, kann mit Wohn-Riester unterm Strich eine überdurchschnittlich hohe Rendite erzielt werden.
Doch wie funktioniert nun das besondere Investment in die eigene Altersvorsorge? Zunächst wird geprüft, ob eine Riesterfähigkeit vorliegt. Jede natürliche Person mit vollen Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung ist berechtigt, sich folgende Fördergelder in seinen Vertrag einbuchen zu lassen: 154 Euro Grundförderung, 185 Euro für jedes vor 2008 und sogar 300 Euro für jedes nach 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind. Überdies gibt es einen Starterbonus für unter 25-Jährige von einmalig 200 Euro.
Kinderlosen oder besser verdienenden Riestersparern winken erhebliche Steuererstattungsbeträge. In jedem Fall ist ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro zu leisten. Eine weitere Voraussetzung für die vollen Zulagen ist eine jährliche Einzahlung von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich Zulagen. Der volle Riester-Bausparvertrag kann vor Laufzeitende oder nach Zuteilung in die Finanzierung eines nach dem 31. Dezember 2007 erworbenen Objektes eingesetzt werden. Wer vor dem 1. Januar 2008 gekauft hat, profitiert zumindest von sehr zinsgünstigen Möglichkeiten, umfangreiche Darlehensansprüche für die Ablösung bestehender Kredite einzusetzen.
( Autor Frank Waschipki ist Kundenberater bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)
11.8.2010