Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Laut einer Umfrage des Bundesverbands der Selbständigen sorgen derzeit viele seiner Mitglieder nicht ausreichend für das Alter vor. Zwar sind Selbstständige im Hinblick auf ihre Rente in der Regel auf Eigeninitiative angewiesen, doch bietet der Staat wertvolle Hilfestellung, beispielsweise mit der Rürup-Rente. Dieses ist insbesondere für Selbstständige oder Freiberufler interessant, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Darüber hinaus ist das Rürup-Sparen für gut verdienende Angestellte und Beamte eine hervorragende Ergänzung zur Riester-Rente.

Wer also im Alter finanziell selbstständig bleiben will, muss rechtzeitig die Weichen stellen: Mit der Deka-BasisRente lässt sich die staatliche Förderung nach dem Rürup-Modell mit dem Renditevorteil von Investmentfonds kombinieren. Das Prinzip ist einfach: Beiträge für die Rürup-Rente können - gegebenenfalls zusammen mit anderen Vorsorge-Aufwendungen - als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die damit zu erzielenden steuerlichen Vorteile können sich durchaus sehen lassen: Die jährlich zu veranschlagenden Höchstbeträge werden bis zum Jahr 2025 steigen, der abzugsfähige Anteil der Vorsorgebeiträge klettert bis dahin jährlich um zwei Prozentpunkte.

Bereits heute sind die Effekte beachtlich: Im Jahr 2008 können 66 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der abzugsfähige Anteil der Beiträge dann auf den Höchstsatz von 100 Prozent. Als erster Vermögensverwalter bietet die DekaBank Anlegern seit Dezember 2007 die Möglichkeit, diese Vergünstigungen mit der Renditestärke von Investmentfonds zu kombinieren. Hierbei haben die Anleger die Wahl zwischen einer wachstumsorientierten Anlage in Deka-Zielfonds und einer sicherheitsorientierten Investition in Deka-ZielGarant. Abhängig von der Restlaufzeit wird das Kapital jeweils mit unterschiedlicher Gewichtung in Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds angelegt.

Während bei Deka-Zielfonds die Renditechancen größer sind, genießt der Anleger bei Deka-ZielGarant einen doppelten Schutz vor Kursschwankungen. So erhält der Investor bei Deka-ZielGarant die feste Zusage, dass er am vorab geplanten Garantietermin mindestens seine Einzahlungen abzüglich Ausgabeaufschlag zurück erhält. Und mehr noch: Klettert der Anteilwert während der Laufzeit zu den monatlichen Stichtagen auf einen neuen Höchststand, wird auch dieser für alle Fondsanteile zum Laufzeitende fest zugesichert.

Gegen Ende der Ansparphase wird das Kapital dann in wertstabileren Fonds gesichert. Schließlich wird das Vermögen in eine Rentenversicherung überführt. Der Beginn der lebenslangen Rentenzahlungen kann dabei zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr festgelegt und bei Bedarf auch nachträglich angepasst werden.

(Unser Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. - Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

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