Sparkasse weist auf Stichtag 15. Dezember 2008 hin

NIEDERRHEIN. Damit die Kirchensteuer bei der Erhebung der Abgeltungsteuer automatisch berücksichtigt werden kann, muss jeder Kunde einen speziellen Antrag bei seinem Kreditinstitut stellen. Andernfalls ist er verpflichtet, seine Kapitaleinkünfte aus 2009 zwingend in der Steuererklärung anzugeben.

Nur wer bis zum 15. Dezember 2008 seine Religionszugehörigkeit schriftlich mitteilt, kann noch für das automatische Verfahren berücksichtigt werden. Darauf weist die Sparkasse am Niederrhein hin. Antragsformulare gibt es in jeder Geschäftsstelle.

11.11.2008