Hospizverein Neukirchen-Vluyn rät zur Patientenverfügung

Welche Geltung und Reichweite soll eine Patientenverfügung haben? Auf Einladung des Hospizvereins Neukirchen-Vluyn diskutierten (von vorne) Dr. Lutz Kindt, Ilse Falk, Dr. Matthias Conrad, Dr. Rudolf Weth und Siegmund Ehrmann vor rund 130 Interessierten in der Sparkasse an der Poststraße.

NEUKIRCHEN-VLUYN. Was bedeutet es, in Würde sterben zu können? Wer entscheidet, wann das Leben wirklich vorbei ist? Und welche Rolle soll und kann dabei ein Gesetz spielen? Rund 130 Interessierte waren der Einladung des Hospizvereins in die Sparkasse an der Poststraße gefolgt. Dort diskutierten die Bundestagsabgeordneten Ilse Falk (CDU) und Siegmund Ehrmann (SPD) jetzt mit dem katholischen Pfarrer Dr. Matthias Conrad und dem praktischen Arzt Dr. Lutz Kindt, welche Geltung und Reichweite eine Patientenverfügung haben sollte.

Totschlag

Geschätzte acht Millionen Bundesbürger haben bereits schriftlich verfügt, dass sie im schweren Krankheitsfall und bei absehbarem Tod nicht künstlich am Leben erhalten werden wollen. Nach der Sommerpause will der Bundestag nun erneut ein Gesetz debattieren, das regeln soll, wann Ärzte auf der Grundlage eines schriftlich fixierten Patientenwillens lebenserhaltende Maßnahmen an todkranken Patienten unterlassen dürfen, ohne sich dem Vorwurf des Totschlags aussetzen zu müssen.

Ilse Falk und Siegmund Ehrmann berichteten von den unterschiedlichen Positionen der Parlamentarier im Bundestag. Ehrmann: „Auf der einen Seite steht die Forderung, dass mein Wille, den ich in vollem Bewusstsein dokumentiert habe, unabdingbar gelten muss, wenn ich in die konkrete Situation gerate.“ Die Gegner einer so weitgehenden Regelung sagen: „Vielleicht würde der sterbenskranke Mensch ganz anders entscheiden.“ Dr. Kindt referierte die Meinung der Bundesärztekammer. Sie empfiehlt, jeweils nach Diagnose und Lage der Dinge zu entscheiden, was dem Wohl des Patienten diene. Und Dr. Conrad erinnerte an den Faktor Zeit. „Meinungen und Einstellungen ändern sich“, so der Pfarrer der Gemeinde St. Quirinus.

Vorlagen der christlichen Kirchen

Unabhängig davon, wie weit das Gesetz am Ende gehen wird, rät der Hospizverein dazu, sich mit dem Hausarzt zu beraten und eine Patientenverfügung abzufassen. Dr. Rudolf Weth, der die Diskussion im Mehrzweckraum der Sparkasse moderierte: „Es gibt Vorlagen der christlichen Kirchen, die wir empfehlen und die wir Interessenten gerne zukommen lassen.“ Die Telefonnummer des Hospizvereins lautet: 02845 / 941576.

6.6.2007

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