Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Sollte nicht alles einfacher werden? Das ist wohl nicht gelungen. Immerhin: Auf die Auswirkungen der Abgeltungssteuer können sich Investoren jetzt schon einstellen. Die wichtigsten Änderungen sind rasch aufgezählt: Die neue Steuer von 25 Prozent trifft grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen Zinsen und Dividenden, aber künftig auch Kursgewinne. Die Steuer wird direkt durch das kontoführende Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Wer einem geringeren persönlichen Steuersatz unterliegt als 25 Prozent, der kann sich das zuviel gezahlte Geld über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) und die Erteilung des Freistellungsauftrages bleiben weiterhin möglich. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag bleiben in der Höhe unverändert, werden aber zum neuen „Sparerpauschbetrag“ zusammengefasst: Dieser liegt bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Zusammenveranlagte.

Mit der Pauschale sind dann sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage abgegolten. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird es ab 2009 für Privatanleger nicht mehr geben: Wer Dividenden bezieht, muss diese nach den neuen Regeln zu 100 Prozent statt wie bislang nur zur Hälfte versteuern. Und: Die steuerlich relevante „Spekulationsfrist“ von einem Jahr entfällt ebenso. Sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ab 2009 steuerpflichtig, unabhängig von der Anlagedauer. Ausgenommen bleiben Immobilien.

Es ist aber durchaus möglich, über das Jahr 2009 hinaus von der bisherigen Regelung zur Spekulationsfrist zu profitieren. So sollten Anleger unbedingt den Bestandschutz nutzen. Werden Aktien oder Aktienfondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, sind die Veräußerungsgewinne nach zwölfmonatiger Haltedauer steuerfrei. Weil sich so die alte Regelung noch weit in die Zukunft hinein konservieren lässt, empfiehlt es sich, seine Anlagen rechtzeitig entsprechend zu überprüfen.

Unser Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. - Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

18.7.2007

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