Stiftung Warentest: bundesweit einmaliges Rentendarlehen

Nach der Veröffentlichung des Berichtes zum bundesweit einmaligen Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein in der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, erhielt Kundenberater Stefan Karrasch bereits Anrufe aus der ganzen Republik.

Nach der Veröffentlichung des Berichtes zum bundesweit einmaligen Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein in der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, erhielt Kundenberater Stefan Karrasch bereits Anrufe aus der ganzen Republik.

NIEDERRHEIN. Die Stiftung Warentest berichtet in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 07/2020) vom bundesweit einmaligen Rentendarlehen der Sparkasse am Niederrhein. „Das funktioniert wie eine umgekehrte Hypothek“, sagt Vorstandsvorsitzender Giovanni Malaponti. Menschen, die im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung leben, können in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben und ihre monatliche Rente aufstocken. Giovanni Malaponti: „Das Rentendarlehen bietet die Möglichkeit, im dritten Lebensabschnitt eine neue finanzielle Freiheit zu erlangen.“

Die Sparkasse bietet das Rentendarlehen bereits seit rund zwölf Jahren an, die Nachfrage sei ungebrochen, sagt Kundenberater Stefan Karrasch. Kein Wunder: In Deutschland soll es bei den über 70-Jährigen mehr als 1,2 Millionen Haushalte geben, die ihr Eigenheim selbst nutzen, aber monatlich nur über Einkünfte von weniger als 1000 Euro pro Hausmitglied verfügen, sagt ein Wirtschaftswissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Die Kunden erhalten das Darlehen auf ihre unbelastete oder weitgehend hypothekenfreie Immobile. Die Auszahlung erfolgt monatlich oder in mehreren Teilbeträgen. Der Zins wird auf mindestens fünf Jahre festgeschrieben und ist, wie bei Baufinanzierungen üblich, vergleichsweise niedrig. Die Zinsen sind nur für den jeweils ausgezahlten Teil des Darlehens zu zahlen. Das Monatsbudget der Kunden wird nicht belastet, da die Zinsen in die Erstattung aus dem Darlehen eingerechnet werden.

„Die für unsere Kunden wichtigste Frage ist, was nach Ablauf der Zinsbindung passiert. Sie wollen wissen, ob sie dann verkaufen müssen“, so Stefan Karrasch. Dies sei aber nicht unbedingt der Fall. Denn in der Regel ist die Beleihung (maximal 50 Prozent) so berechnet, dass noch Luft für eine weitere Zinsbindungsphase und damit für eine monatliche Zusatzrente bleibt. Nach zehn Jahren entscheiden die Eigentümer oder deren Erben, ob die Hypothek durch einen Verkauf oder durch eine dann wieder einsetzende Baufinanzierung getilgt werden soll.

„In den bisherigen Kundengesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass es den Kindern wichtiger ist, dass ihre Eltern im Alter ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung haben, als dass sie irgendwann eine unbelastete Immobilie erben“, sagt Stefan Karrasch.

10. Juli 2020

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