Auch für die Sparkasse gilt die landesweite Maskenpflicht

Mund Nasen Bedeckung 0420 Oben

 

NIEDERRHEIN. In unseren 23 Geschäftsstellen von Moers bis Xanten gilt seit Beginn dieser Woche die vom Land NRW verordnete Maskenpflicht. Wir bitten alle Kunden und Besucher unserer Geschäftsstellen, eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Zudem bitten wir darum, den vorgesehenen Mindestabstand von zwei Metern zu Kunden und Mitarbeitern zu wahren. Wir haben überall Bodenmarkierungen angebracht, die bei der Orientierung helfen. Sollten die Abstände aufgrund einer hohen Kundenanzahl zwischendurch nicht eingehalten werden können, bitten wir darum, außerhalb des Gebäudes zu warten, bis Kunden herauskommen. Unsere Mitarbeiter sind durch Plexiglas-Abtrennungen geschützt und unterliegen daher keiner generellen Masken-Pflicht. Wir sind und bleiben für Sie da und hoffen auf Ihr Verständnis.

28. April 2020

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